Unsere Investitionen in verschiedenste gesellschaftliche und ökonomische Bereiche unterliegen daher einer ganz besonderen Kontrolle, ganz abgesehen von dem Mitspracherecht der Genossenschaftsmitglieder.
Durch die breite Streuung der Investitionsfelder in Kultur, Handel und Immobilien partizipieren auch unsere Mitglieder auf ganzer Linie. Sei es durch Vergünstigungen bei unseren Angeboten aus Kultur, Wohnen und Pflege oder durch die erwirtschafteten Überschüsse und die gezahlten Dividenden.
Genossenschaften unterliegen in Deutschland dem sogenannten „Genossenschaftsgesetz“. Dort ist nicht nur definiert, dass die Genossenschaft vorrangig der wirtschaftlichen und kulturellen Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet ist, sondern auch, dass die Genossenschaft Pflichtmitglied im Genossenschaftsverband ist und sich hier während der Gründung und auch fortlaufend Prüfungen des Prüfungsverbandes stellen muss.
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Die Inco eG verfolgt den Zweck der Förderung aller Mitglieder und deren wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Belange mittels des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Die Basis für unsere Unabhängigkeit sind die Grundpfeiler des genossenschaftlichen Handelns: Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverw...
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